Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferbedingungen des Deutschen Textilreinigungsgewerbes

1. Mängel am eingelieferten Reinigungsgutes Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fach-männische Warenschau erkennen kann (z.B.: Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen, und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper, durch oder bei zu den Textilien gehörenden Zubehör-teilen wie z.B.: Gürtel, Schnallen, Knöpfe, Pailletten, etc. und andere verborgene Mängel) Dasselbe gilt für Reinigungsgut oder Teile des Reinigungsgutes, die nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig sind, soweit sie nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder der Textilreiniger dies durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann.

2. Aufklärungspflicht des Kunden für besonders hochpreisiges Reinigungs- gut, Entfernung von textilfremden Gegenständen durch den Kunden Der Kunde hat auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe und den Textilreiniger hinzuweisen. Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass vor Übergabe der Textilien Textil-fremde Gegenstände, wie z.B.: Kugelschreiber, Taschenmesser, u.a. entfernt sind.

3. Rückgabe/Pflicht des Kunden zur Abholung Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z.B.: Ticket und oder Karte). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten bzw.: vorgesehenen Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach Übergabe an den Textilreiniger und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung Solche Reinigungsgüter, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

4. Rügepflicht des Kunden bei Mängel/Fehlmengen/Falschlieferung Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut dem Textilreiniger zur Bearbeitung übergeben wurde, z.B.: durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets/Karte. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Gleiches gilt in den beiden vorgenannten Sätzen für die Rüge von offensichtlichen Fehlmengen oder Fehllieferungen bei der der Lieferung.

5. Haftung und Haftungsbegrenzung Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Fall leicht fahrlässiger verursachter Schäden ist ein Schadensersatz auf den Vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung des Schadensersatzes gilt nicht für schuldhafte Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten oder für schuldhafte Verstöße, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Gleichfalls gilt die Begrenzung des Schadenersatzes nicht bei Schäden durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. In Vertragsverhältnissen mit oder Bestellungen durch Kunden, gelten grundsätzlich immer nur die „AGB“ – allgemeinen Geschäfts- Liefer- und Zahlungsbedingungen, des Auftragnehmers. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Düsseldorf. Bei Vertragsabschluss sind beide Vertragspartner einig, dass bei Streitigkeiten nicht die Gerichte und andere Stellen oder Institutionen des so bezeichneten vereinigten Wirtschaftsgebietes zuständig sind oder gelten, vielmehr gilt ausnahmslos das internationale See- und Handelsrecht, sofern im Auftragsschreiben keine andere, einvernehmliche Vereinbarung ausdrücklich und hiervon abweichend getroffen wurde. Neben der AGB des Auftragnehmers, gelten nur teilweise die Inhalte des Deutschen Textilreinigung Verband e.V. im Weiteren kurz DTV genannt. Diese noch geltenden Teile des DTV sind unter gleichzeitigen Ausschluss aller anderen Bestandteile des DTV in den AGB erfasst.